Erstinformation

Unabhängige BAV-Analyse, Beratung, digitale Verwaltung & aktive Betreuung

QUALITÄT IST DAUERHAFT UNSER ANSPRUCH

Hallo und herzlich willkommen bei B.A.V.Global!

Sehr gerne geben wir unseren Besuchern einen ersten Einblick in unser Unternehmen und die damit verbundene Dienstleistung in der äusserst komplexen betrieblichen Altersversorgung (bAV) / tariflichen Zusatzrente (TZR).

B.A.V.Global aus Buxtehude im Landkreis Stade steht für die Kombination aus höchster Qualität und außergewöhnlichem Kundenservice!

Wir ermöglichen ganzheitliche BAV-Lösungen für eine zeitgemäßeindividuelle und leistungsstarke Unternehmensvorsorge. Unser Full-Service umfasst eine qualifizierte und transparente Beratung sowie eine „aktive“ Betreuung in einer engen Partnerschaft.

Sofern gewünscht, erhalten Unternehmen weitere Möglichkeiten über HR-Bausteine – für ein erfolgreiches Personalmarketing zum finden und binden qualifizierter Mitarbeiter.

Fordern Sie uns und profitieren Sie von unserer exklusiven BAV-Dienstleistung.

Gerne sind wir persönlich bundesweit für Unternehmen und deren Mitarbeiter mobil vor Ort. In einem persönlichen Gespräch oder Online-Meeting geben wir Ihnen gerne nähere Einblicke und Informationen über unsere exklusive & komplexe Dienstleistung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) / tariflichen Zusatzrente (TZR) .

Teilen Sie uns einfach Ihren Wunschtermin mit. Komfortabel und unverbindlich -

Via Telefon unter 0 41 61 / 64 90 27 -1 oder per Email an info@bavglobal.de.

Gerne können Sie auch das Kontaktformular auf www.bavglobal.de nutzen.

Ihr

Torsten Klauß

Geschäftsführung

KLINIK RENTE - EINFACH BESSER BERATEN

QUALIFIZIERT. ZUVERLÄSSIG. NACHHALTIG.

Als unabhängiger Dienstleister ermöglichen wir individuelle und ausgezeichnete Versorgungskonzepte in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Wir analysieren bestehende Versorgungswerke in Unternehmen, geben Handlungsempfehlungen bei möglichen Haftungsrisiken und implementieren eine transparente und rechtssichere Unternehmensvorsorge für alle Beteiligten.

Mit viel Know-how, Tatkraft und Innovationsgeist bieten wir etwas einzigartiges und ganz Besonderes!

Die Interessen der Unternehmen und deren Mitarbeiter haben immer höchste Priorität für uns. Wir stehen nachhaltig als „aktiver“ BAV-Partner zur Seite – Stetige gesetzliche Änderungen haben wir dauerhaft im Blick und werden der individuellen Betriebsrente transparent und nachweislich angepasst. Durch unserer Unabhängigkeit sind wir unvoreingenommen und ermöglichen Unternehmen anhaltend eine rechtssichere, zeitgemäße und  innovative BAV-Lösung. Eine einzigartige digitale BAV-Verwaltung entlastet die Personalleitung und Lohnbuchhaltung dauerhaft bis zu 90% und generiert voll automatisch alle BAV-Dokumente für eine 100%ige Nachweisbarkeit – Beruhigt kann jeder einzelne dem eigentlichen Alltagsgeschäft nachkommen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren von einer dauerhaft rechtssicheren Ausgestaltung der eigenen Unternehmensvorsorge mit Auszeichnung  und enormer Finanzstärke – für eine sichere Zukunft.


INFORMATIONEN ZUR B.A.V.GLOBAL GMBH

Informationsübersicht gemäß Versicherungsvermittlungsordnung

B.A.V.GLOBAL GMBH

Höpers Kamp 16, 21614 Buxtehude

Tel:  0 41 61 / 64 90 27 -0
Fax: 0 41 61 / 64 90 27 -5
info@bavglobal.de

Registereintrag

Eingetragen im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Tostedt
Registernummer: HR B 205353

Vertreten durch

Torsten Klauß (Geschäftsführer)

Berufsbezeichnung im Vermittlerregister

Zugelassener Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Z. 2 GewO –

Register-Nr: D-1BJU-V67PM-99

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Behörde für die Erlaubnis und Aufsicht nach §34d Abs. 1 Z. 2 GewO

Industrie- und Handelskammer Stade,

Schäferstieg 2, 21680 Stade

Telefon: 0 41 41 – 524 -0

Telefax: 0 41 41 – 524 -111

Eintragung im Vermittlerregister

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 01 80 – 600 585 -0
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Berufshaftpflichtversicherung

ERGO Versicherung
Victoriaplatz 1
40477 Düsseldorf
www.ergo.de

Art und Quelle der Vergütung

Für die Vermittlung der Versicherungsprodukte erhält der Vermittler eine Provision, welche in der Versicherungsprämie enthalten ist. Daneben erhält der Vermittler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten auch andere Zuwendungen. Der Vermittler vermittelt Versicherungsprodukte von einer Vielzahl unterschiedlicher Versicherer.

Die mit den einzelnen Versicherungsgesellschaften vereinbarten Vergütungen, Provisionen und Zuwendungen unterscheiden sich der Höhe nach.

Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber vereinbart werden. Insbesondere bei der Vermittlung von sogenannten Nettoprodukten wird in der Regel eine separate Vergütungsabrede vereinbart, die den Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Nettoprodukte sind Produkte bei denen die Vermittlungsvergütung nicht in der Versicherungsprämie enthalten ist.

Beteiligungen

Es besteht „keine“ unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen / Versicherungsmakler.

Es besteht „keine“ unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens / Versicherungsmakler durch Versicherer.

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn

Tel:  02 28 / 41 08 -0
Fax: 02 28 / 41 08 -1550
E-Mail: poststelle@bafin.de

Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Wir sind gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung verpflichtet am Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:

Versicherungsombudsmann e.V.,

Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Weitere Informationen: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,

Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
Weitere Informationen: www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs- und Anlage- und Kreditvermittlung

Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg

Berufsrechtliche Regelungen

  • 34 d Gewerbeordnung (ggf. § 34 e Gewerbeordnung)
  • 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Weitere Informationen

Im Rahmen der Vermittlerrichtlinie obliegt es dem Versicherungskunden, den Vermittler rechtzeitig zu informieren, falls sich die Lebensumstände ändern, z.B. durch Änderung der Kontoverbindung, Heirat, Nachwuchs, Ortswechsel, beruflicher Auslandsaufenthalt, Scheidung, Selbstständigkeit, Gründung einer im Handelsregister eingetragenen Firma usw. Nur dann sind wir in der Lage, die Verantwortung für die Richtigkeit und die Vollständigkeit Ihres Versicherungs- und Vorsorgewesens zu übernehmen.

Informieren Sie uns bitte umgehend, damit wir die jeweilige Meldung rechtzeitig an den dementsprechenden Versicherer weiterleiten können.


INFORMATIONEN ÜBER NACHHALTIGKEITSRISIKEN BEI FINANZPRODUKTEN

EU-Verordnung 2019/2088 vom 27.11.2019 – Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten in der Finanzdienstleistung

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.